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Symbolbild: Kaboompics

Wenn Links stoeren: ein Briefwechsel unter Medien

Wenn Links stören: ein Briefwechsel unter Medien

#Gütersloh, 22. Juni 2025

In der Rubrik »Post aus der Provinz« dokumentieren wir Kuriositäten, Auffälligkeiten und den bisweilen eigentümlichen Umgang von Institutionen, Unternehmen und Akteuren in unserem regionalen Umfeld mit unabhängigen Medien wie Gütsel Print und Online. Ziel ist es, sachlich aufzuzeigen, wie Kommunikation auf lokaler Ebene geführt wird — und welche Fragen sich dabei im Hinblick auf Pressefreiheit, Medienkultur und die gegenseitige Wertschätzung unter journalistischen Akteuren stellen.

2023 erreichte uns eine E Mail von der Redaktion der Regionalzeitung »Die Glocke«. Darin wurden wir aufgefordert, bestimmte Verlinkungen auf die Suchfunktion der »Glocke« zu entfernen. Diese Links waren Teil einer automatisierten Übersicht, in der Gütsel Online regelmäßig populäre Suchbegriffe bei großen Plattformen dokumentiert. Dazu zählen unter anderem #Google, #Amazon, #Wikipedia, »#Spiegel«, #Youtube, #Facebook, #Twitter et cetera.

Die Nachricht stammt von Frank Möllers, Chef vom Dienst bei »Die Glocke«. Im Wortlaut heißt es darin:

»Sehr geehrter Herr Schröter,

Sie generieren regemäßig Content für Ihr Portal guetsel.de unter der Headline ›aktuelle Top 50 Suchbegriffe bei Gütsel Online, Suche bei Google, Amazon, Wikipedia, Spiegel, Youtube, Facebook, Twitter‹, indem Sie beliebige Suchbegriffe als Parameter an diverse Suchfunktions URLs anhängen. Auch die Suche unseres Nachrichtenportals www.die glocke.de wird fortlaufend von Ihnen verlinkt. Ich fordere Sie hiermit auf, dies künftig zu unterlassen und vorhandene Verlinkungen auf die URL www.die glocke.de/suche (inkl. aller Parameter Anhänge) innerhalb von 10 Tagen zu entfernen. Diese Verlinkungen sind vollkommen sinnlos, schaden uns jedoch in diverser Hinsicht. Bitte bestätigen Sie mir die Entfernung der Links per Email.

Mit freundlichen Grüßen

Die Glocke

Frank Möllers

Chef vom Dienst«

Keine konkrete, rechtliche Grundlage

Eine konkrete, rechtliche Grundlage für die Forderung wurde nicht genannt. Auch blieb offen, auf welche Weise Die Glocke durch die bloße Verlinkung ihrer öffentlichen Suchfunktion konkret geschädigt wird. Nach unserem Verständnis ist das Setzen von Links auf öffentlich zugängliche Seiten – wie etwa Suchseiten von Medienportalen – in Deutschland rechtlich unbedenklich. Die Linkfreiheit gehört zu den Grundprinzipien des offenen Internets. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn durch die Verlinkung auf rechtswidrige Inhalte verwiesen wird oder besondere Umstände vorliegen, die hier weder dargelegt noch erkennbar sind.

Wir haben die Angelegenheit dokumentiert und zur Kenntnis genommen. Selbstverständlich sind wir gesprächsbereit, falls uns konkrete Hinweise auf rechtliche oder inhaltliche Bedenken vorgelegt werden.

»Die Glocke« hat in der Vergangenheit wiederholt den Kontakt zu #Gütsel gesucht, etwa mit Angeboten zur Übernahme des Drucks des Printmagazins Gütsel. Gleichzeitig erleben wir vonseiten der »#Glocke« eine weitgehende Ignoranz gegenüber unserer redaktionellen Arbeit, einschließlich nachweislich fehlerhafter Berichterstattung über unsere damalige Eventreihe »Gütsel sucht den Megastar«.

Diese Episode wirft Fragen auf: Wie gehen regionale Medien miteinander um? Wie steht es um den Respekt vor redaktionellen Freiheiten, auch im digitalen Raum? Und warum entsteht aus einer simplen Verlinkung ein solcher Klärungsbedarf?

In diesem Sinne: Willkommen bei »Post aus der Provinz«. Wir bleiben dran.

Rechtlicher Hinweis

Die Verlinkung auf öffentlich zugängliche Webseiten, einschließlich Suchseiten anderer Medien, ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt (vergleiche EUGH, Urteil vom 13. Februar 2014, Aktenzeichen C 466/12; BGH, Urteil vom 18. September 2014, Aktenzeichen I ZR 76/13). Eine #Haftung für Links besteht nur, wenn der Linksetzer von einer Rechtswidrigkeit der verlinkten Inhalte weiß oder diese offensichtlich ist sowie dann, wenn durch die Verlinkung geschützte Inhalte zugänglich gemacht werden. Das bloße Verlinken öffentlich und ohne Hürden zugänglicher stellt weder einen #Wettbewerbsverstoß noch einen Eingriff in Rechte Dritter dar.

Kommentar

Der Vorgang illustriert, wie schnell im lokalen Kontext Kommunikationsstörungen zwischen Medien entstehen können. Statt #Dialog, #Austausch und partnerschaftlichem Umgang erleben unabhängige #Medien wie #Gütsel immer wieder, dass etablierte Häuser eher den Weg der #Forderung und #Abgrenzung wählen. Das Signal, das von einer solchen Nachricht ausgeht, ist kein Zeichen von #Respekt vor der redaktionellen Arbeit anderer — und wirft Fragen nach dem #Selbstverständnis lokaler Medienlandschaften auf.

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